Definition:
Rolle zur Übernahme der Haftung zum Abdecken der zukünftigen Vertragseinigungen zwischen Marktpartnern und Beistellung des Vertragspartners bei Handelsgeschäften an der Energiebörse
ANMERKUNG: text
Zuletzt geändert am 18.07.2011 21:37 von Kießling, Andreas
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