Definition:
Eigentümer von Anlagen eines Kundenobjektes zur Belieferung mit Energie als Elektrizität, Gas oder Fernwärme auf Grundlage eines Vertrages zwischen Verteilungsnetzbetreiber und Eigentümer
ANMERKUNG: text
Zuletzt geändert am 20.07.2011 12:15 von Kießling, Andreas
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