Ausfall
Definition:
aus IEV 191-04-01
Beendigung der Fähigkeit einer Einheit, eine geforderte Funktion zu erfüllen
ANMERKUNG 1: Nach einem Ausfall befindet sich die Einheit in einem Fehlzustand.
ANMERKUNG 2. Der Ausfall ist ein Ereignis, im Unterschied zum Fehlzustand.
ANMERKUNG 3: Der so definierte Begriff ist auf Software nicht anwendbar.
Zusätzliche Hinweise:
Def. und Anm. aus IEV 191-04-01
Das ist Teil des Begriffspaares Ausfall-Fehlzustand (Failure und Fault). Diese Begriffsbildung ist logisch, jedoch leider nicht in allen Branchen üblich, z.B. nicht in der allgemeinen elektr. Sicherheitstechnik (IEC 61140, VDE 0100)
Beispiel: Der Lüfter eines Netzteils im Schaltschrank ist für eine bestimmte Luftleistung spezifiziert. Das Unterschreiten dieser Luftleistung bezeichnet IEV 191 als Failure, IEC 61140 als fault. Der Zustand der zu geringen Kühlung ist nach IEV 191 ein fault, nach IEC 61140 eine fault condition. Unter Failure würde der IEC 61140-Fachmann den kompletten Ausfall des Lüfters verstehen