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Ausgleichsenergie

Ausgleichsenergie
 
Definition:
Laut §8, Abs. 2 StromNZV die Energie, die die Übertragungsnetzbetreiber den Bilanzkreisverantwortlichen auf der Grundlage einer viertelstündlichen Abrechnung für die Beschaffungskosten aufgrund von Abweichungen vom prognostizierten Verbrauch für Sekundärregelarbeit und Minutenreservearbeit in Rechnung stellen.

ANMERKUNG: Sie ist damit auf dem Abrechungsmarkt das Pendant zur Regelleistung (Beschaffungsmarkt).
 
 
Zusätzliche Hinweise:
text

Fachbereich
Energiewirtschaft und Energiemarkt 
Quelle
 
Status
 
normativer Verweis
 
Zugeordneter Begriff
 
Begriffsinstanz und Beziehung zu weiterer Begriffsinstanz
 
Index
Ja 
Englisches Glossar
 
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Zuletzt geändert am 29.07.2011 17:06  von Kießling, Andreas