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Betriebsführung

Betriebsführung
 
Definition:
Zur Betriebsführung als Systemdienstleistung zählen alle Aufgaben des Netzbetreibers im Rahmen des koordinierten Einsatzes der Kraftwerke (z. B. für die Frequenzhaltung) und der Netzführung sowie des nationalen/internationalen Verbundbetriebes durch zentrale, jeweils eigenverantwortliche Leitstellen. Weiterhin werden ihr alle Maßnahmen zur Errichtung und zum Betrieb der Messtechnik und zur Abrechnung aller erbrachten Leistungen zugerechnet.
 
Zusätzliche Hinweise:
Messtechnik statt   Zaehlertechnik

Fachbereich
Elektrotechnik 
Quelle
 
Status
Vorschlag 
normativer Verweis
 
Zugeordneter Begriff
 
Begriffsinstanz und Beziehung zu weiterer Begriffsinstanz
 
Index
Ja 
Englisches Glossar
 
Kommentar
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Zuletzt geändert am 29.07.2011 17:25  von Kießling, Andreas