Betriebsführung
Definition:
Zur Betriebsführung als Systemdienstleistung zählen alle Aufgaben des Netzbetreibers im Rahmen des koordinierten Einsatzes der Kraftwerke (z. B. für die Frequenzhaltung) und der Netzführung sowie des nationalen/internationalen Verbundbetriebes durch zentrale, jeweils eigenverantwortliche Leitstellen. Weiterhin werden ihr alle Maßnahmen zur Errichtung und zum Betrieb der Messtechnik und zur Abrechnung aller erbrachten Leistungen zugerechnet.
Zusätzliche Hinweise:
Messtechnik statt Zaehlertechnik
Zuletzt geändert am 29.07.2011 17:25 von Kießling, Andreas
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