Definition:
Unterrolle der Rolle Bilanzverantwortlicher, welche für die Aufstellung der Bilanz zwischen der Energielieferung und des erwarteten Energieverbrauchs mit einer beliebigen Anzahl von Erzeugern und Lasten in seinen Bilanzkreisen und zugehörigen Sub-Bilanzkreisen verantwortlich ist sowie welcher die Fahrpläne für seine Bilanzkreise in die zugehörigen Netzzonen der Bilanzkreiskoordinatoren liefert
ANMERKUNGEN: text
Zuletzt geändert am 29.07.2011 17:39 von Kießling, Andreas
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