Rolle, die dafür verantwortlich ist, dass die Energielieferung zum erwarteten Energieverbrauch korrespondiert und auftretende Ungleichgewichte finanziell reguliert werden
ANMERKUNG: In verschiedenen Ländern Europas wird die Rolle in zwei Rollen untergliedert.
Die erste Rolle wird Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) genannt, welche für die Aufstellung der Bilanz zwischen der Energielieferung und des erwarteten Energieverbrauchs mit einer beliebigen Anzahl von Erzeugern und Lasten in seinen Bilanzkreisen und zugehörigen Sub-Bilanzkreisen verantwortlich ist. Der Inhaber dieser Rolle liefert die Fahrpläne für seine Bilanzkreise in die zugehörigen Netzzonen der Bilanzkreiskoordinatoren.
Die zweite Rolle wird Bilanzkreiskoordinator (BKK) genannt, welcher für die Bilanzregelung in seiner Netzzone sowie für die finanzielle Regulierung von allen aufkommenden Ungleichgewichten verantwortlich ist. Der Inhaber dieser Rolle aggregiert die Fahrpläne aus allen Bilanzkreisen seiner Netzzone. Weiterhin beseitigt der Inhaber aufkommende Ungleichgewichte von Erzeugung und Lieferung durch Nutzung von Regelenergie und ist verantwortlich für die finanzielle Regulierung gegenüber den Bilanzkreisverantwortlichen.
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Zuletzt geändert am 29.07.2011 17:45 von Kießling, Andreas
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