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Elektrizitätsbörse

Definition:
Handelsplatz für den Kauf und Verkauf von in einem gegebenen Zeitintervall zu liefernder elektrischer Leistung und elektrischer Energie mit transparenten und nichtdiskriminierenden Preisbildungsbedingungen für alle autorisierten Marktteilnehmer und mit gesetzlich verankerter Unabhängigkeit von den kaufenden und verkaufenden Unternehmen

ANMERKUNGEN: text

Fachbereich
Energiewirtschaft und Energiemarkt 
Quelle
IEV 
Status
Vorschlag 
normativer Verweis
DKE 
Zugeordneter Begriff
role 
Begriffsinstanz und Beziehung zu weiterer Begriffsinstanz
 
Index
Ja 
Englisches Glossar
power exchange 
Kommentar
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Zuletzt geändert am 31.07.2011 13:27  von Kießling, Andreas