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Großhandelsabnehmer

Benennung:
Großhandelsabnehmer
 
Definition:
Partei, die für ein gegebenes Zeitintervall elektrische Leistung und elektrische Energie zum Weiterverkauf innerhalb oder außerhalb des Elektrizitätsversorgungssystems kauft, an das sie angeschlossen ist
 
ANMERKUNG    Keine
 
Zusätzliche Hinweise:
IEV 617-02-03

Fachbereich
Energiewirtschaft und Energiemarkt 
Quelle
IEV 
Status
genormter Begriff 
normativer Verweis
IEC 
Zugeordneter Begriff
 
Begriffsinstanz und Beziehung zu weiterer Begriffsinstanz
 
Index
Ja 
Englisches Glossar
 
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Zuletzt geändert am 05.08.2011 09:44  von Kießling, Andreas