Großstörung (im Elektrizitätsversorgungsnetz)
Definition:
Eine Großstörung liegt vor bei Spannungslosigkeit im gesamten oder in großen Teilen des Übertragungsnetzes eines ÜNB oder im gesamten oder in großen Teilen des Verteilungsnetzes eines VNB oder in mehreren Netzen von benachbarten Netzbetreibern oder in Netzteilen eines oder mehrerer benachbarter Übertragungs- bzw. Verteilungsnetze.
Zusätzliche Hinweise:
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Zuletzt geändert am 05.08.2011 09:45 von Kießling, Andreas
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