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Hilfsdienste

Definition:
Dienstleistungen, die für den Betrieb eines Elektrizitätsversorgungssystems notwendig sind und vom Betreiber und/oder von Nutzern des Elektrizitätsversorgungssystems bereitgestellt werden

ANMERKUNGEN:
Hilfsdienste können die Beteiligung an der Frequenzregelung, der Blindleistungsregelung, der Vorhaltung von Wirkleistung u.a. umfassen.

Kommentar: IEV 617-03-09
gleiche Definition siehe auch Begriff Systemdienstleistungen

Fachbereich
Energiewirtschaft und Energiemarkt 
Quelle
IEV 
Status
genormter Begriff 
normativer Verweis
DKE 
Zugeordneter Begriff
Anwendungsfallszenario 
Begriffsinstanz und Beziehung zu weiterer Begriffsinstanz
 
Index
Ja 
Englisches Glossar
ancillary services 
Kommentar
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Zuletzt geändert am 05.08.2011 09:52  von Kießling, Andreas