Definition:
Dienstleistungen, die für den Betrieb eines Elektrizitätsversorgungssystems notwendig sind und vom Betreiber und/oder von Nutzern des Elektrizitätsversorgungssystems bereitgestellt werden
ANMERKUNGEN:
Hilfsdienste können die Beteiligung an der Frequenzregelung, der Blindleistungsregelung, der Vorhaltung von Wirkleistung u.a. umfassen.
Kommentar: IEV 617-03-09
gleiche Definition siehe auch Begriff Systemdienstleistungen
Zuletzt geändert am 05.08.2011 09:52 von Kießling, Andreas
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