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Kraftwerk

Definition:
zur Erzeugung elektrischer Energie bestimmte Anlage einschließlich der Einrichtungen aus dem Hoch- und Tiefbau, der Energieumwandlung sowie der dazugehörigen Hilfseinrichtungen

ANMERKUNGEN: text
 
Kommentare:
IEV 602-01-01

Fachbereich
Energiewirtschaft und Energiemarkt 
Quelle
IEV 
Status
genormter Begriff 
normativer Verweis
 
Zugeordneter Begriff
technischer Akteur 
Begriffsinstanz und Beziehung zu weiterer Begriffsinstanz
 
Index
Ja 
Englisches Glossar
power station 
Kommentar
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Zuletzt geändert am 05.08.2011 22:09  von Kießling, Andreas