Definition:
System, zentralisiert oder als verteilte Infrastruktur installiert, als Drehscheibe und Plattform von Diensten, für den überregionalen und regionalen Markt bezüglich Energiehandel, Energielieferung und Energiedienstleistung inklusive des Angebotes von regionaler Reserveenergie und von Systemdienstleistungen nach definierten Regeln, unter Beachtung der Entpflechtung von Markt und Netz, mit Bereitstellung von Anreizen zur Verbrauchs- und Erzeugungssteuerung sowie einer Echtzeitverbindung zwischen den Elementen der Energie-, Automations, Kommunikaitons- und Informationsinfrastruktur
ANMERKUNGEN: text
Kommentar:
gleiche Definition siehe auch Begriff Energiemarktplatz
Zuletzt geändert am 06.08.2011 09:01 von Kießling, Andreas
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