Messeinrichtung für Versorgungsverbrauch Definition: Elektrizitäts-, Gas-, Wärme- und Wasserzähler, die der Erfassung der entnommenen elektrischen Arbeit bzw. der entnommenen Energiemenge sowie ggf. der Registrierung der Lastgänge oder der Feststellung der Leistungsaufnahme dienen. ANMERKUNG Definition wurde zitiert aus Az.: BK6-09-034/BK7-09-001 aus Anlage 4 zum Beschluss Messrahmenvertrag im Entwurf vom 4.3.2010 Zusätzliche Hinweise: "nichtelektrische Zähler" ist missverständlich, z. B. als "nichtelektronische ...". Deshalb ist eine erschöpfende Aufzählung besser.
Zuletzt geändert am 24.11.2010 10:49 von Schanze, Hendrik (Inosoft)
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