Messstelle am Anschlussobjekt
Definition:
Gesamtheit der technischen Einrichtungen, die der Messung dienen, die zugleich auch den Ort, an dem die Messung erfolgt, bezeichnen und die neben der Messeinrichtung der Versorgungseinrichtung selbst insbesondere Wandler, vorhandene Telekommunikationseinrichtung sowie Druck- und Temperatureinrichtungen umfasst, sowie die Messstelle über eine Messstellenbezeichnung (nach der Messzugangsverordnung - MessZV - auch Zählpunktbezeichnung genannt) grundsätzlich identifiziert wird.
ANMERKUNG: Az.: BK6-09-034/BK7-09-001, Anlage 4 zum Beschluss: Messrahmenvertrag im Entwurf vom 4.3.2010
Zusätzliche Hinweise:
Beachte, dass Zählpunkt ein irreführendes Synonym von Messpunkt ist, weil Zählpunkt auf die Stelle des Zählwerks verweist, die nicht an der Messstelle liegen muss, sondern z. B. in einer Messwarte liegen kann.
Zuletzt geändert am 06.08.2011 09:15 von Kießling, Andreas
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