Definition:
Zusammenfassung von Fahrplänen von Bilanzkreisverantwortlichen, die in einem Netzgebiet eines Übertragungsnetzbetreibers wirken, die dem Zweck dient, Abweichungen zwischen Prognosen der Energielieferung sowie der erwarteten Energienutzung zu minimieren sowie verbleibende Abweichungen verursachergerecht finanziell zu regulieren
ANMERKUNGEN: text
Zuletzt geändert am 08.08.2011 14:03 von Kießling, Andreas
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