Stabilität (des Elektrizitätsversorgungssystems)
Definition:
Fähigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems, nach einer Zustandsänderung - zum Beispiel einer Leistungsänderung oder Impedanzänderung - wieder einen stationären, durch Synchronismus der Generatoren gekennzeichneten Betriebszustand zu erreichen
Zusätzliche Hinweise:
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Zuletzt geändert am 09.08.2011 15:16 von Kießling, Andreas
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