Definition:
Rolle des Energienutzers für Elektrizität, Wärme, und chemische Energie (z.B. Gas), welche in industrielle Verbraucher, Transportsystem betreibende Verbraucher, kommerzielle Verbraucher in kommerziellen Einheiten oder Gebäuden sowie Wohnungsverbraucher klassifiziert wird
ANMERKUNGEN: text
Kommentar:
gleiche Definition siehe auch Begriff Endabnehmer, Endkunde, Letztverbraucher
Zuletzt geändert am 13.08.2011 00:18 von Kießling, Andreas
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