Definition:
kleinste elektrotechnisch selbständige Einheit im Verteilungsnetz im Sinne der Abschalt- und Startfähigkeit mit eigener elektrotechnischer Netzstruktur sowie Kommunikations- und Automationssystem
ANMERKUNGEN:
Sie besitzt die vier Kategorien von Energiesystemkomponenten wie Lasten, Erzeuger, Speicher und Netzbetriebsmittel, die wiederum mit einem IKT-Interface mit eigenem informationsverarbeitenden Einrichtungen (Messwertaufnehmer, Schalteinrichtungen, Steuer- und Regeleinrichtungen), mit Systemservices und Kommunikationseinrichtungen miteinander verknüpft sind
Zuletzt geändert am 13.08.2011 12:10 von Kießling, Andreas
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