Benennung:
unabhängiger Elektrizitätserzeuger
Definition:
Elektrizitätserzeuger, dessen Hauptaktivität darin besteht, elektrische Energie zu erzeugen mit der einzigen Absicht des Verkaufs an Verteilungsgesellschaften oder, über ein drittes Elektrizitätsversorgungssystem, an Großhandelsabnehmer oder Endabnehmer
ANMERKUNG Keine
Zusätzliche Hinweise:
In Anlehnung an IEV 617-02-02