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unabhängiger Elektrizitätserzeuger

Benennung:
unabhängiger Elektrizitätserzeuger
 
Definition:
Elektrizitätserzeuger, dessen Hauptaktivität darin besteht, elektrische Energie zu erzeugen mit der einzigen Absicht des Verkaufs an Verteilungsgesellschaften oder, über ein drittes Elektrizitätsversorgungssystem, an Großhandelsabnehmer oder Endabnehmer
 
ANMERKUNG    Keine
 
Zusätzliche Hinweise:
In Anlehnung an IEV 617-02-02

Fachbereich
Energiewirtschaft und Energiemarkt 
Quelle
IEV 
Status
Vorschlag 
normativer Verweis
DKE 
Zugeordneter Begriff
 
Begriffsinstanz und Beziehung zu weiterer Begriffsinstanz
 
Index
Ja 
Englisches Glossar
 
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Zuletzt geändert am 13.08.2011 00:14  von Kießling, Andreas