Benennung:
Übergabestelle
Objektanschluss
(Benennung abgelehnt)
Definition:
Punkt in einem Verteilungsnetz, der vertraglich festgelegt und als solcher bezeichnet ist und an dem elektrische Energie und, wo anwendbar, elektrische Leistung zwischen Vertragspartnern ausgetauscht wird
ANMERKUNG 1 Die Übergabestelle kann von der Grenze zwischen dem Elektrizitätsversorgungssystem und der Anlage des Nutzers oder vom Messpunkt abweichen.
ANMERKUNG 2 Ein Objektanschlusspunkt kann sein: Hausanschlusspunkt in einem Einfamilienhaus, Hausanschlusspunkt in einem Mehrfamilienhaus, Übergabestation bei kleineren oder mittleren Gewerbebetrieben.
Zusätzliche Hinweise:
In Anlehnung an IEV 617-04-02.
Die Benennung "Objektanschluss" wird abgelehnt, weil der Begriff "Objekt" im Bereich der Energie- und Informationstechnik zu vieldeutig ist.