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Übergabestelle; Objektanschluss (Benennung abgelehnt)

Benennung:
Übergabestelle
Objektanschluss
(Benennung abgelehnt)
 
Definition:
Punkt in einem Verteilungsnetz, der vertraglich festgelegt und als solcher bezeichnet ist und an dem elektrische Energie und, wo anwendbar, elektrische Leistung zwischen Vertragspartnern ausgetauscht wird
 
ANMERKUNG 1    Die Übergabestelle kann von der Grenze zwischen dem Elektrizitätsversorgungssystem und der Anlage des Nutzers oder vom Messpunkt abweichen.

ANMERKUNG 2    Ein Objektanschlusspunkt kann sein: Hausanschlusspunkt in einem Einfamilienhaus, Hausanschlusspunkt in einem Mehrfamilienhaus, Übergabestation bei kleineren oder mittleren Gewerbebetrieben.
 
Zusätzliche Hinweise:
In Anlehnung an IEV 617-04-02.
Die Benennung "Objektanschluss" wird abgelehnt, weil der Begriff "Objekt" im Bereich der Energie- und Informationstechnik zu vieldeutig ist.

Fachbereich
Energiewirtschaft und Energiemarkt 
Quelle
IEV 
Status
genormter Begriff 
normativer Verweis
IEC 
Zugeordneter Begriff
Topologie 
Begriffsinstanz und Beziehung zu weiterer Begriffsinstanz
 
Index
Ja 
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Zuletzt geändert am 12.08.2011 23:44  von Kießling, Andreas