Definition:
Rolle zum Betrieb überregionaler Übertragungsnetze der Elektrizitätsversorgung, welche die Übertragungsinfrastruktur plant, baut und erhält und welche für die gesamte Netzstabilität, Lastbilanzierung in Regelzonen, Verbindungen zwischen Regelzonen und Verbindungen zu Netznutzern (Erzeuger und Verbraucher) auf der Übertragungsebene und für die Verbindung der Verteilungsnetze innerhalb der Regelzone verantwortlich ist
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Zuletzt geändert am 13.08.2011 00:10 von Kießling, Andreas
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